Kostenrückerstattung gesetzlich geregelt!

Im Sozialgesetzbuch V, § 20 ist festgelegt, dass die Gesetzlichen Krankenkassen dazu verpflichtet sind, Sport- und Gesundheitskurse zu bezuschussen.

Voraussetzung dafür ist eine Zertifizierung des Sport-/Gesundheitskurses bei der Zentralen Prüfstelle für Prävention. Dies trifft auf über 90% der Kurse im Aktiv-Zentrum Sport & Gesundheit zu.

Die Umsetzung dieser gesetzlichen Vorgabe erfolgt je nach Krankenkasse unterschiedlich.

Einige Krankenkassen bezuschussen maximal einen Sport- oder Gesundheitskurs pro Kalenderjahr. Andere Krankenkassen bezuschussen sogar 2 oder mehr Sport- und Gesundheitskurse pro Kalenderjahr. Je nach Krankenkasse werden dabei bis zu 100% der Kursgebühr zurückerstattet.

Eine Erstattung setzt eine Teilnahme an 80% der Kurstermine Ihrerseits voraus.

Am Ende des Kurses erhalten Sie vom Aktiv-Zentrum Sport & Gesundheit Ditzingen eine Teilnahmebestätigung. Diese muss bei der Krankenkasse eingereicht werden, damit eine Gutschrift auf Ihr Bankkonto erfolgen kann.

Wichtig zu wissen:
Sollten Sie von Ihrer Krankenkasse im laufenden Kalenderjahr bereits Zuschüsse für andere Präventions- oder Reha-Maßnahmen erhalten haben, sollte vor Kursbeginn abgeklärt werden, ob ein weiterer Zuschuss erfolgen kann.

Noch Fragen zum Ablauf der Kostenrückerstattung?
Gerne stehen wir Ihnen unter Tel. 0 71 56 - 92 78 89 zur Verfügung.