AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vorliegende Bedingungen gelten unabhängig davon, ob der Kurs in den Räumen des Aktiv-Zentrum Sport & Gesundheit, an anderen Orten oder per Online-Live-Streaming stattfindet.

  1. Nutzungsumfang
    Die Kursteilnehmer sind berechtigt, während der Öffnungszeiten die Einrichtungen vom Aktiv-Zentrum Sport & Gesundheit gemäß den vereinbarten Tarifen und unter Beachtung der Hausordnung zu Zwecken des Gesundheitstrainings zu nutzen. Laufzeit und Kündigungsfrist richten sich nach dem Vertragsbeginn. Die Rechte der einzelnen Kursteilnehmer oder Fitness-Abonnenten sind nicht auf Dritte übertragbar.
    Sollten Kursstunden im Bereich der Gruppenkurse aufgrund eines von außen kommenden, keinen betrieblichen Zusammenhang aufweisenden, auch durch äußerste vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht abwendbaren Ereignis vor Ort im Aktiv-Zentrum-Trainingssaal nicht stattfinden können, gilt als vereinbart, dass die betroffenen Kursstunden ersatzweise per Online-Live-Streaming angeboten werden dürfen.
    Ein Anspruch auf Rückzahlung oder Teil-Rückzahlung der Kurs- und der Abo-Gebühren aufgrund von Nicht-Leistung besteht in diesem Fall nicht.
    Das Aktiv-Zentrum-Sport & Gesundheit übernimmt keinerlei Haftung für eventuelle Übertragungsschwierigkeiten oder Übertragungsausfälle während des Streamings. Ebenfalls kann keine Haftung für die Übertragungsqualität (Geschwindigkeit, Bild und Ton) übernommen werden, da diese sehr stark von der Internet-Übertragungsgeschwindigkeit des/der jeweiligen Nutzers/in abhängig ist. Auch für Störungen, die bei dem Streaming-Anbieter GoToMeeting auftreten, wird keine Haftung übernommen.
    Von dieser Regelung ausgenommen ist der Bereich Gerätetraining.

  1. Fälligkeit des Mitgliedsbeitrages für einzelne Kurse und für Fitness-Abo´s:
    Der Beitrag für die Fitness-Abo´s ist zum ersten eines jeden Monats im Voraus zur Zahlung fällig. Die Gebühren für einzelne Kurse sind spätestens 2 Wochen vor Kursbeginn zur Zahlung fällig. Die Aufnahmegebühr, eventuelle Gebühren für Chipkarten und Trainingspläne für den Bereich Gerätetraining und der eventuelle anteilige Beitrag für den angebrochenen ersten Monat sind mit Vertragsabschluss fällig. Das Mitglied wird dem Aktiv-Zentrum Sport & Gesundheit ein gesondertes SEPA-Lastschriftmandat erteilen. Bei vom Mitglied zu vertretenden Rücklastschriften /Bankstornierungen ist das Aktiv-Zentrum Sport & Gesundheit dazu berechtigt zuzüglich zu den anfallenden Rücklastkosten der Bank eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von jeweils 5,00 EUR zu erheben.

Sofern sich ein(e) Kursteilnehmer(in) mit der Zahlung in Verzug befindet ist das Aktiv-Zentrum Sport & Gesundheit berechtigt Leistungen bis zur Zahlung des Rückstandes zurückzubehalten. 

  1. Erhöhung des Mitgliedsbeitrages für Fitness-Abo´s
    Die vereinbarten Monatsbeiträge gelten nur für die jeweils gültige Laufzeit. Je nachdem welches Fitness-Abo ausgewählt worden ist, beträgt die Laufzeit 6 Monate oder 12 Monate.
    Innerhalb der ersten 14 Tage nach Abschluss eines Fitness-Abo´s, kann dieses widerrufen werden.Im Falle eines ordnungsgemäßen Widerrufs ist lediglich die Verwaltungspauschale in Höhe von€ 19,00 und der erste Monatsbeitrag zu bezahlen.
  1. Vertragsverlängerung.

Bei Verträgen mit bestimmter Laufzeit (6 Monats-Abo oder 12 Monats-Abo, siehe Unterpunkt 3.) verlängert sich das jeweilige Abo um jeweils einen Monat zum Verlängerungs- bzw. Laufzeitende.  

  1. Vertragskündigung
    Ist die 14-tägige Widerrufs-Frist abgelaufen, sind einzeln gebuchte Kurse (also alle Kurse, die nicht Fitness-Abos sind) nicht mehr kündbar. Eine anteilige Rückzahlung der Kursgebühr für abgebrochene Einzel-Kurse ist nicht möglich.
    Die Fitness-Abos (siehe Ziffer 3) sind von beiden Seiten mit einer Frist von einem Monat zum Ende der im Vertrag genannten Erstlauf-/Mindestlaufzeit kündbar. Jede Kündigung, auch die Kündigungaus wichtigem Grund, bedarf der Schriftform. Für die Rechtzeitigkeit der schriftlichen Kündigung kommt es auf den Eingang beim Aktiv-Zentrum Sport & Gesundheit an. Das Versenden per Einschreiben mit Rückschein verschafft klare Verhältnisse.
    Eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund (Umzug von mehr als 25 km Entfernung zum Aktiv-Zentrum Sport & Gesundheit oder ärztliches Attest mit dauerhafter Sportunfähigkeitsbescheinigung) tritt immer zum Ende des jeweiligen Monats ein, sofern dem Aktiv-Zentrum Sport & Gesundheit das Kündigungsschreiben sowie der entsprechende Nachweis (ausschließlich amtliche Ummelde-Bescheinigung für einen Umzug von mehr als 25 km Entfernung zum Aktiv-Zentrum Sport & Gesundheit oder ärztliches Attest mit dauerhafter Sportunfähigkeits-bescheinigung) bis zum 15. des Monats vorliegt, ansonsten zum Ende des Folgemonats.
  1. Stillegung des Vertrages

Bei Inanspruchnahme einer kostenlosen Stilllegung wird die vereinbarte Zeit der Stilllegung des Vertrages automatisch an die Vertragslaufzeit angehängt, so dass sich durch eine Stilllegung die Vertragslaufzeit nie verkürzt. Während der Stilllegung kann nicht trainiert werden, eine Beendigung der Stilllegung ist jederzeit schriftlich möglich. Die möglichen Gründe für eine Stilllegung sind ärztlich attestierte, mindestens 4 Wochen andauernde Sportunfähigkeit, Schwangerschaft oder beruflich bedingter Auslandsaufenthalt. Stilllegungen von weniger als 4 Wochen sind grundsätzlich nicht möglich, ebenso wie Stilllegungen während des Erholungsurlaubes. Eine Stilllegung muss schriftlich beantragt und durch ein ärztliches Attest oder Arbeitsnachweis bestätigt werden. Die Stilllegung ist erst dann wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt wurde. Rückwirkende Stilllegungen sind hierbei ausgeschlossen.  

  1. Haftung

Das Aktiv-Zentrum Sport & Gesundheit haftet grundsätzlich nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, insbesondere was den Verlust oder die Beschädigung eingebrachter Gegenstände anbelangt. Im Falle der Verletzung des Körpers oder der Gesundheit haftet das Aktiv-Zentrum Sport & Gesundheit nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen für den typischerweise vorhersehbaren Schaden.

Die vorstehend genannte Haftung besteht nicht, wenn Schäden auf eigenem Verschulden des oder der Kursteilnehmer(in) beruhen, insbesondere auf Nutzung von Geräten entgegen der

Bedienungsanweisungen des Personals des Aktiv-Zentrum Sport & Gesundheit und des Herstellers, durch unsachgemäße Bekleidung, sowie bereits zuvor bestehende gesundheitliche und körperlicheMängel, Defizite oder Schwächen sowie durch Verschulden Dritter, die nicht Erfüllungsgehilfen des Aktiv-Zentrum Sport & Gesundheit sind.

Bestehen Zweifel hinsichtlich der Trainingsfähigkeit und Belastbarkeit, haben die Kurs-Teilnehmer*innen für eine ärztliche Klärung Sorge zu tragen.
Jede(r) Teilnehmer(in) an einem Gruppenkurs oder am Gerätetraining hat eigenverantwortlich vor dem jeweiligen Trainingsbeginn für die Überprüfung Ihres/seines Gesundheitszustands, ggf. durch Besuch eines Arztes, zu sorgen. Eine Kursteilnahme bzw. die Teilnahme am Gerätetraining erfolgt insoweit auf eigene Gefahr. 

  1. Schließzeiten Aktiv-Zentrum Sport & Gesundheit

Zu folgenden Zeiten bleibt das Aktiv-Zentrum Sport & Gesundheit geschlossen:

  • Generell an allen gesetzlichen Feiertagen in Baden-Württemberg

Außerdem in den folgenden Schulferien-Zeiten in Baden-Württemberg:

 

Gruppenkurse

Gerätetraining

Weihnachtsferien

2,5 Wochen

1,5 Wochen

Pfingstferien

1 Woche

1 Woche

Sommerferien

2,5 Wochen

2 Wochen

 

Die konkreten Schließzeiten werden immer zu Beginn des aktuellen Kalenderjahres bekannt gegeben. 

Die Schließzeiten sind in der Beitragskalkulation für die Fitness Abos bereits enthalten.

Das heißt, die Beiträge für die 6-Monats- und 12 Monats-Abos sind auch während der Zeiten zu entrichten, an denen das Aktiv-Zentrum Sport & Gesundheit geschlossen ist.

  1. Hausordnung
    Alle Teilnehmer*innen an Gruppenkursen und am Gerätetraining sind verpflichtet der nachfolgenden Hausordnung Folge zu leisten. Bei Verstößen gegen die Hausordnung ist das Aktiv-Zentrum Sport & Gesundheit berechtigt, den oder die Kursteilnehmer*in unter Bezeichnung des Ordnungsverstoßes zu ermahnen, bei wiederholten oder schweren Verstößen auch befristet einen Verweis (Hausverbot) auszusprechen sowie den Vertrag fristlos zu kündigen.

9.1 Kursbeginn und Kursende:

Alle Kurse beginnen pünktlich zu den angegebenen Zeiten, die im jeweils aktuellen Kursplan angegeben sind.

Aus Rücksichtnahme auf die pünktlich erschienenen Teilnehmer (vor allem bei den Entspannungs- und Yoga-Kursen) ist 10 Minuten nach Kursbeginn kein Einlass mehr möglich.

Damit eventuelle Folgekurse pünktlich starten können, sind alle Kursteilnehmer angehalten, den Kursraum nach Beendigung des Kurses ohne große Verzögerungen zu verlassen. 

9.2 Regelung im Krankheitsfall:

An unseren Kursen und am Gerätetraining nehmen grundsätzlich mehrere Per­sonen teil. Aufgrund der möglichen Ansteckungsgefahr bitten wir darum, im Krankheitsfall dem Training fern zu bleiben. Unsere Trainer*innen sind angehalten, Teilnehmer*innen an Kursen bzw. am Gerätetraining nach Hause zu schicken, die in Ihren Augen ein Ansteckungsrisiko für andere Teilnehmer*innen darstellen. 

9.3 Kleidung:

Das Betreten der Trainingsräume ist nur mit geeigneten und sauberen Sportschuhen und Trainingsbekleidung gestattet. 

9.4 Hygiene:

Die Kursteilnehmer sind an die Weisungen der Mitarbeiter gebunden. Aus hygienischen Gründen muss ein großes Handtuch benutzt und vom Mitglied mitgebracht werden. 

9.5 Wertsachen

Für während des Aufenthalts aufbewahrte Gegenstände und Wertsachen, auch wenn diese unter Verschluss sind, wird im Falle des Verlustes keine Haftung übernommen. 

9.6 Getränke/Alkohol:

Auf der Trainingsfläche, im Nassbereich und Umkleidebereich dürfen keine Glasflaschen, Gläser und offene Getränke verwendet werden. Alkoholische Getränke sind verboten. Alkoholisierte Kursteilnehmer dürfen von den verantwortlichen Trainern/innen nach Hause geschickt werden. 

9.7 Sachbeschädigungen:

Sachbeschädigungen in der Anlage werden auf Kosten dessen behoben, der sie mutwillig verursacht hat. Festgestellte Schäden sind unverzüglich zu melden. Eine Strafanzeige bleibt vorbehalten. 

9.8 Rauchen / Handynutzung:

Das Rauchen ist in der gesamten Anlage untersagt. Das Telefon muss auf lautlos bzw. Vibrationsalarm eingestellt werden und zum Telefonieren muss der Trainingsbereich verlassen werden. 

9.9 Eltern haften für Ihre Kinder:

Aus haftungs-und versicherungsrechtlichen Gründen ist es Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren nicht gestattet, sich im Trainingsbereich aufzuhalten. Die Eltern haften bei Zuwiderhandlung.

Ausgenommen von dieser Regelung sind unsere Mutter-Kind-Kurse.

10. Datenschutz

Die personen- und trainingsbezogenen Daten der Kursteilnehmer werden vom Aktiv-Zentrum Sport & Gesundheit im Rahmen eines Datenverarbeitungsprogramms erhoben, gespeichert, verarbeitet und genutzt. Dies erfolgt jedoch ausschließlich zum Zwecke der Vertragserfüllung und soweit dies gesetzlich zulässig ist.

Eine Weitergabe der Daten erfolgt nur an mit dem Aktiv-Zentrum Sport & Gesundheit verbundenen oder mit der Vertragsdurchführung beauftragten Unternehmen. Eine Offenlegung oder Weitergabe an Dritte ist dem Aktiv-Zentrum Sport & Gesundheit untersagt.

 11. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.