Aktiv Zentrum Sport & Gesundheit Ditzingen
Infos zur Kostenrückerstattung 1.Quartal 2020

Kostenrückerstattung von Kursgebühren aus dem 1. Quartal 2020

Für alle Kurs-Teilnehmer/innen des 1. Quartals 2020 (Jan-März):

Sie können Ihre Kursbescheinigung bei Ihrer Krankenkasse einreichen, auch wenn Sie keine 80 % Teilnahme erreicht haben.

D.h., Sie bekommen trotzdem Ihren Zuschuss von den Krankenkassen, auch wenn Sie nicht an allen Kursterminen teilgenommen haben.

Selbstverständlich können Sie auch die noch offenen Kurstermine bis Ende der Sommerferien im Aktiv-Zentrum nachholen. Hierbei sind zukünftig auch Online Trainingsstunden zugelassen (siehe auch Info weiter unten).

Sie haben also 2 Möglichkeiten:

1.) Sie erhalten Ihre Bescheinigung sofort, ohne die verpassten Termine
      nachzuholen

2.) Sie holen Ihre verpassten Termine bis Ende der Sommerferien nach und erhalten
      dann Ihre Bescheinigung

Bitte schreiben Sie uns eine kurze Mail, für welche Variante Sie sich entschieden haben

An: c.maisch@aktiv-zentrum-sport.de.