Aktuell gilt die 3-G-Regelung

Das heißt, es dürfen nur die Per­sonen im Aktiv-Zentrum vor Ort trainieren, die einen digitalen Nachweis mitbringen, aus dem hervorgeht, dass Sie entweder vollständig geimpft oder nachweislich von einer Corona-Erkrankung genesen sind oder einen tagesaktuellen negativen Corona-Schnelltest vorlegen.